Patentklage um Tethering für Deutsche Telekom abgewährt

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass die Deutsche Telekom dem britischen Patentverwerter Showrunner keinen Schadensersatz zahlen muss. Das Patent des britischen Unternehmens Showrunner sei durch die Tethering-Funktion des Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom nicht verletzt worden, so die Richter. Federführend vertreten die beiden Meissner Bolte Partner Dr. Tobias Wuttke (Rechtsanwalt) und Gernot Schröer (Patentanwalt) das Bonner Mobilfunkunternehmen.

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