MB Milestones - Sonderausgabe

Regeländerungen in Bezug auf die Zustelladresse in Verfahren vor dem UKIPO

Dr. Andrew J. Parker, LL.M.
Chartered UK and European Patent Attorney, MPhys, PhD
München

Ganz gleich, ob Sie internationalen Schutz beim EUIPO oder beim EPA oder für nationale Rechte in Deutschland oder im Vereinigten Königreich beantragen wollen, die Teams von Meissner Bolte sind ideal aufgestellt, Ihnen dabei zu helfen!
 

Derzeit akzeptiert das UKIPO jegliche Zustelladresse, die sich innerhalb des EWR befindet. Diese Regel dürfte sich im nächsten Jahr ändern, da die Regierung des Vereinigten Königreichs vor kurzem Pläne zur Änderung der Gesetzgebung angekündigt hat, was zukünftig als gültige Zustelladresse für britische IP-Fälle gilt.

Unter der Annahme, dass die Pläne der Regierung des Vereinigten Königreichs rechtzeitig umgesetzt werden, wird es ab dem 1. Januar 2021 notwendig sein, eine Zustelladresse im Vereinigten Königreich, in Gibraltar oder auf den Kanalinseln für alle neuen Angelegenheiten, die vor dem UKIPO anhängig werden, anzugeben. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2021 für alle neuen Anmeldungen und Streitangelegenheiten vor dem UKIPO eine Zustelladresse im Vereinigten Königreich, in Gibraltar oder auf den Kanalinseln erforderlich sein wird. Dies wird auch für den britischen Teil eines erteilten EP-Patents gelten.

Es wird nicht notwendig sein, eine solche Adresse im Vereinigten Königreich, in Gibraltar oder auf den Kanalinseln für die Zahlung von Jahresgebühren oder für Fälle, die am 1. Januar 2021 bereits vor dem UKIPO anhängig sind, anzugeben. Darüber hinaus wird zumindest in den ersten drei Jahren nach dem Brexit für die neu geklonten britischen IP-Rechte, die von EU-Rechten abgeleitet sind, keine Zustelladresse in UK, in Gibraltar oder auf den Kanalinsel erforderlich sein - dies wird sich aber wahrscheinlich 2024 ändern.
 

Meissner Bolte bietet eine Erledigung aller Erfordernisse unter dem Dach einer Kanzlei an:

Meissner Bolte hat Büros in ganz Deutschland sowie ein Büro im Vereinigten Königreich. Unser britisches Team von Chartered UK & European Trade Mark & Patent Attorneys sowie unsere voll ausgebildeten Fachangestelltenkönnen Sie in allen britischen IP-Fällen unterstützen. Somit kann Meissner Bolte Ihnen weiterhin nahtlos umfassende IP-Dienstleistungen in der EU, Deutschland und im Vereinigten Königreich anbieten.

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